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Berufsmaturität wird revidiert

Am 1. September 2022 hat die Tripartite Berufsbildungskonferenz (TBBK) grünes Licht für die Umsetzung des Projektauftrages BM2030 gegeben. Dieser beinhaltet u.a. eine Überprüfung der Berufsmaturitätsverordnung von 2009. Ziel ist es, die Berufsmaturität an aktuelle Anforderungen anzupassen und für leistungsstarke Jugendliche weiterhin attraktiv zu gestalten. Der in vier Phasen und Teilprojekte gegliederte Revisionsprozess startet Anfang 2023 und dauert rund drei Jahre.

Die Berufsmaturität ist seit ihrer Einführung im Jahr 1994 ein zentrales Element des schweizerischen Bildungssystems, das u.a. den Anspruch hat, auf allen Stufen durchlässig zu sein. Gekoppelt mit einer beruflichen Grundbildung stellt die Berufsmaturität den wichtigsten Zugang zu einem Bachelorstudium an einer Fachhochschule im berufsverwandten Fachbereich im Hinblick auf die Übernahme von anspruchsvollen Aufgaben in Wirtschaft und Gesellschaft dar.

Die Berufsmaturität soll auch in Zukunft ein attraktives Bildungsangebot für leistungsstarke Jugendliche sein. Im Projekt Berufsmaturität 2030 wird der Anpassungsbedarf der Berufsmaturität (BM) überprüft.

Zielsetzung
Um den Anpassungsbedarf der Berufsmaturität zu eruieren, hat das SBFI unter Einbezug der eidgenössischen Berufsmaturitätskommission EBMK Vorarbeiten geleistet. Insbesondere hat das SBFI (zusammen mit der SBBK) eine zweite Evaluation der Studierfähigkeit der BM-Absolventinnen und -Absolventen an den Fachhochschulen sowie eine Studie zum Thema Blended Learning in Auftrag gegeben.

Anhand der Resultate der Vorarbeiten sowie Empfehlungen der EBMK hat das SBFI den Projektumfang und dessen Ziele definiert. Die Vorarbeiten haben gezeigt, dass keine grundlegende Reform der Berufsmaturität notwendig ist. Es handelt sich grundsätzlich um eine Teilrevision.

Kurz zusammengefasst geht es im Projekt BM2030 um folgendes:

  1. Die Berufsmaturitätsverordnung (BMV) ist zu optimieren. Diese benötigt vor allem Justierungen und Präzisierungen im Sinne einer besseren Verständlichkeit oder sinnvolleren Regelung auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen.
  2. Der Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität (RLP-BM) ist insbesondere im Hinblick auf die Studierfähigkeit zu optimieren (der Grundlagenbereich – Sprachen und Mathematik – sowie die überfachlichen Kompetenzen sind gemäss Hinweisen der Evaluation der Studierfähigkeit der BM-Absolventen an den Fachhochschulen zu überprüfen). Der Rahmenlehrplan benötigt ausserdem – genauso wie die Berufsmaturitätsverordnung – Justierungen und Präzisierungen im Sinne einer besseren Verständlichkeit oder sinnvolleren Regelung auf der Basis der gemachten Erfahrungen.
  3. Die aktuellen Anerkennungsprozesse sind zu überprüfen und zu entschlacken bzw. verstärkt zu digitalisieren.
  4. Die verbundpartnerschaftliche Zusammenarbeit sowie die Information und Kommunikation rund um die BM sind zu stärken.

Die obenerwähnten Ziele werden im Rahmen von vier Teilprojekten behandelt.

Quelle: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

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