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Ersuchung um Ausnahmeregelung für Höhere Berufsbildung

Vor dem Hintergrund der geplanten Massnahmen zur Eindämmung von Covid-19, fordert der Vorstand der IG HBB eine entsprechend formulierte Ausnahmeregelung für Aus- und Weiterbildungen, bei denen der direkte Unterricht vor Ort unabdingbar ist. Gleiches gilt für die zugehörigen eidgenössischen und vorgelagerten Prüfungen.

Der Vorstand der IG HBB richtet sich mit einem Schreiben an das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zu den geplanten Massnahmen zur Eindämmung von Covid-19. Dabei ersucht der Vorstand, in Anbetracht der bisherigen, erfolgreichen Praxis der Mitlgieder der IG HBB und im Interesse der praxisbezogenen Höheren Berufsbildung, um eine entsprechend formulierte Ausnahmeregelung für Aus- und Weiterbildungen, bei denen der direkte Unterricht vor Ort unabdingbar ist. Gleiches gilt für die zugehörigen eidgenössischen und vorgelagerten Prüfungen.

Einbussen in Qualität
Wie viele andere Angebote der Höheren Berufsbildung, weisen die auf eidgenössische Prüfungen (BP, HFP) vorbereitenden Kurse einen sehr hohen Anteil an praktischen Inhalten auf. Diese sind zum grössten Teil nur im Präsenzunterricht vor Ort vermittelbar. Der direkte Kontakt von Mensch zu Mensch, der für die Praxis dieser Berufe grundlegend ist, ist auch in der Ausbildung unabdingbar. Jede Ausdehnung des Anteils an Web-gestütztem Unterricht zieht spürbare Verluste in der Ausbildungsqualität nach sich. Wo so eine Prüfungsreife erreicht werden kann, führt dies zu erheblichen Einbussen in der Kompetenz der Absolventinnen und Absolventen. Fernen befürchtet der Vorstand der IG HBB auch, dass bestimmte Berufsprüfungen oder höhere Fachprüfungen mit den neuen Regelungen gar nicht erst durchgeführt werden können.

Wichtige Fachkräfte
Für Studierende ohne 2G-Zertifikat gibt es keine den Anforderungen entsprechenden Online-Angebote. Sie werden somit für unbestimmte Zeit von Ausbildungsgängen ausgeschlossen, die zu eidgenössisch anerkannten Abschlüssen der Höheren Berufsbildung führen. Da diese Ausbildungen im Gegensatz zu denen an Fachhochschulen und Universitäten von den Studierenden grösstenteils selbst finanziert und nur in seltensten Ausnahmen von einem Arbeitgeber in irgendeiner Art unterstützt werden, kann dies für die Betroffenen rasch zu massiven Problemen führen. Das ist nicht nur im Einzelfall eine Herausforderung, sondern auch vor dem Hintergrund, dass die Höhere Berufsbildung die Schweizer Wirtschaft mit dringend notwendigen Fach- und Führungskräften versorgt. Den von der IG HBB vertretenen Schulen ist es bisher gelungen, unter wechselnden Bedingungen ihren Betrieb so aufrechtzuerhalten, dass die Sicherheit von Lehrpersonen und Studierenden immer gegeben war. Die Mittel dazu waren von Anfang an: Abstand halten (allenfalls durch Kapazitätsbeschränkungen); Maskenpflicht; Schutzkonzepte mit weiteren Hygieneregeln. Wo immer es möglich war, haben sie zudem verschiedenste Formen von Web-gestütztem Unterricht angeboten.

Erfolgreiche Praxis
Spätestens seit Einführung der entsprechenden Regelungen, haben sich die Bildungsinstitutionen konsequent an die 3G-Regeln, die Maskenpflicht und ihre Schutzkonzepte gehalten. Dabei sind sie, wo es für notwendig erachtet wurde, auch über die staatlich verlangten Massnahmen hinausgegangen. Professionell aufgestellte Schulen haben ihre Schulräume u. a. mit CO₂-Messgeräten und UV-Filtern ausgerüstet. So konnte die Sicherheit von Lehrenden und Lernenden weitgehend garantiert werden. Auch mit einer 2G-Regelung werden die Schulen ihre bisherigen Schutzmassnahmen weiterführen müssen, wenn sie diesen Standard aufrechterhalten wollen. In Anbetracht der bisherigen, erfolgreichen Praxis der von uns vertretenen Schulen und im Interesse der praxisbezogenen Höheren Berufsbildung ersuchet der Vorstand der IG HBB beim SBFI um eine entsprechend formulierte Ausnahmeregelung für Aus- und Weiterbildungen, bei denen der direkte Unterricht vor Ort unabdingbar ist. Gleiches gilt für die zugehörigen eidgenössischen und vorgelagerten Prüfungen.

 

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