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Lebenslanges Lernen – so unterstützt der Bund

Das SBFI setzt sich zusammen mit den Kantonen, der Wirtschaft und weiteren Partnern dafür ein, die Initiative der Einzelnen, sich beruflich oder persönlich motiviert weiterzubilden, zu unterstützen. Ein Fokus liegt auf der Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit gering qualifizierter Personen. Ausserdem stellt das SBFI die Koordination der von Bund und Kantonen geregelten und unterstützten Weiterbildung sicher, sorgt für günstige Rahmenbedingungen für Anbieter von Weiterbildung und verfolgt nationale und internationale Entwicklungen im Bereich des lebenslangen Lernens.

Das SBFI fördert zusammen mit seinen Partnern die Vermittlung von Grundkompetenzen im Hinblick auf zwei Ziele: Erstens soll die Arbeitsmarktfähigkeit erhalten werden; zweitens sollen damit Kompetenzen aufgebaut werden, um eine Ausbildung bzw. Umschulung überhaupt in Angriff nehmen zu können. Mit dem Förderschwerpunkt «Einfach besser!... am Arbeitsplatz» fördert das SBFI Massnahmen vor Ort in den Betrieben. Die finanziellen Mittel sind im Rahmen der Kredite zur Finanzierung von Innovationen und besonderen Leistungen im öffentlichen Interesse eingestellt (Art. 54/55 Berufsbildungsgesetz). Das SBFI konnte zudem gestützt auf das Weiterbildungsgesetz für die Jahre 2021 bis 2024 mit 21 Kantonen Programmvereinbarungen zum Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener abschliessen und Bundesbeiträge von rund 43 Mio. CHF zusagen. Die Kantone sind in den Bereichen Angebotsentwicklung, Angebotsbereitstellung, Sensibilisierung und Koordination aktiv und steuern dafür von ihrer Seite einen ebenso grossen finanziellen Betrag bei wie der Bund.

Künftige Anforderungen
Sämtliche Angebote der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung werden laufend an die Anforderungen des Arbeitsmarktes angepasst. Die Berufsentwicklung legt einen Fokus auf die Antizipation der künftigen Anforderungen des Berufs. Die Entwicklungen eines Berufsfeldes werden in technologischer, wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Hinsicht analysiert, um künftig bedeutsame Handlungskompetenzen zu eruieren.

Die Berufsentwicklung geschieht auf Initiative der Berufsverbände in enger Zusammenarbeit mit dem SBFI und im Falle der beruflichen Grundbildung auch mit den Kantonen. In der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung werden jährlich rund 40 Bildungsverordnungen bzw. Prüfungsordnungen revidiert und an neue Anforderungen angepasst. Die Unternehmen haben dadurch die Sicherheit, dass die vermittelten Kompetenzen gefragt und auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts abgestimmt sind.

Coaching für KMU
Das SBFI beteiligt sich im Rahmen von Pilotprojekten am Aufbau eines Weiterbildungscoachings für KMU. Dieses richtet sich an KMU-Leitungen und unterstützt sie in der Personalentwicklung. Die KMU-Leitungen sollen darauf basierend beurteilen können, welche Kompetenzen sie in ihrem Unternehmen künftig benötigen und diese mit den Kompetenzen ihrer Mitarbeitenden abgleichen. Bei allfälligem Handlungsbedarf sind sie in der Lage, ihren Mitarbeitenden bedarfsgerechte Formen und Angebote der Weiterbildung vorzuschlagen.

Die zuständigen Berufsverbände kennen die Veränderungen in ihren Branchen und die konkreten Weiterbildungsmöglichkeiten am besten. Deshalb sollen die Weiterbildungscoachings für KMU branchenspezifisch entwickelt werden. In mehreren Pilotprojekten sollen verschiedene Modelle erarbeitet und erprobt werden. Die Pilotprojekte starten 2022 und dauern maximal drei Jahre. Sie werden zu 60% vom Bund und zu 40% von den antragsstellenden Verbundpartnern finanziert. Das Weiterbildungscoaching für KMU versteht sich als Ergänzung zu bestehenden Angeboten wie den Beratungsangeboten für Individuen und Betriebe in den kantonalen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen oder von viamia.

Standortbestimmung
Der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Gleichzeitig verschärft der demografische Wandel den Wettbewerb um diese Fachkräfte. Der Bundesrat hat deshalb 2019 eine Reihe von Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beschlossen. Dazu zählt auch eine kostenlose Standortbestimmung für über 40-Jährige. Dabei wird die berufliche Situation analysiert und unter Einbezug der sich verändernden Erfordernisse des Arbeitsmarktes reflektiert. Anstehende berufliche Veränderungen oder allfälliger Weiterbildungsbedarf können so rechtzeitig ermittelt und persönliche Schritte zum Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit geplant werden.

Die kostenlose berufliche Standortbestimmung viamia läuft seit 2021 als Pilotprojekt in elf Kantonen. Ab 2022 wird viamia in fast allen Kantonen angeboten werden. Ausserdem soll der gesamten Bevölkerung im Rahmen von viamia eine Online-Plattform zur Verfügung stehen, die eine allgemeine berufliche Standortbestimmung mittels Selbstevaluation ermöglicht.

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